Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) dem Kassierer d) dem Schriftführer e) den Abteilungsleitern f) mindestens vier Beisitzern
Ständige Gäste des Gesamtvorstandes sind alle gemäß § 18 der Vereinssatzung gewählten Jugendvertreter.