Der Gesamtvorstand des JCW

Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus:

    a)    dem 1. Vorsitzenden
    b)    dem 2. Vorsitzenden
    c)    dem Kassierer
    d)    dem Schriftführer
    e)    den Abteilungsleitern
    f)    mindestens vier Beisitzern 

Ständige Gäste des Gesamtvorstandes sind alle gemäß § 18 der Vereinssatzung gewählten Jugendvertreter.

 

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